Die Änderungsverordnungen der industriellen Metall- und Elektroberufe sowie des Mechatronikers/der Mechatronikerin wurden am 13. Juni 2018 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit werden die neuen Ausbildungsordnungen zum 1. August 2018 wirksam. Mit der Teilnovellierung wurden Qualifikationsanforderungen aufgenommen, die im Zusammenhang mit Digitalisierung und Industrie 4.0 relevant sind. Einen umfassenden Überblick der Änderungen finden Sie im ihk-leitfaden-me-aenderungen.